Neukölln im Netz
Körnerpark in Neukölln

Sonderregeln für Außengastronomie

Zurück

Am 6. Oktober 2020 hat das Bezirksamt Neukölln befristete Sonderreglungen für die Außengastronomie im Bezirk beschlossen. Dazu gehört die Möglichkeit, Außenbereiche im Herbst und Winter einzuhausen und strombetriebene Wärmequellen aufzubauen. Auch eine Ausweitung der bestehenden Sondernutzungen wird ermöglicht. Auf die Sondernutzungsgebühr wird verzichtet. Mit dem Beschluss will das Bezirksamt die prekäre Situation der Gastronomie während der Pandemie entschärfen.

Bezirksbürgermeister Martin Hikel: „Viele Neuköllner Wirte stehen mit dem Rücken zur Wand. Sie halten sich an alle Hygieneregeln, wodurch sie natürlich Umsatzeinbußen haben. Wir wollen unbürokratisch helfen, ohne die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu gefährden. Mit Wärmequellen und Einhausungen im Außenbereich kann die Gastronomie zumindest in vielen Fällen mehr Gäste auch bei Regen und Kälte bewirten.“

Für die Sondernutzungen, u.a. in der Außengastronomie, hat das Bezirksamt Neukölln im Jahr 2018 ein Gesamtkonzept beschlossen, das transparente und einheitliche Regelungen enthält. Bis zum 31. März 2021 gelten nunmehr einige Abweichungen von diesem Gesamtkonzept. Möglich sind demnach u.a.

• Einhausungen, die ab der Hauswand angebracht oder aufgestellt werden mit Seitenteilen aus transparenten Materialien; bei geeigneter Beleuchtung können diese auch über Nacht stehen bleiben (nur anzeigepflichtig)
• Strombetriebene Wärmequellen wie Infrarotstrahler oder Elektrostrahler (nur anzeigepflichtig)
• Ausweitungen der bisher genehmigten Fläche (genehmigungspflichtig)

Die Sicherheitsabstände zur Straße und die Mindestbreite der frei zu haltenden Fläche bleiben erhalten. Neu ist jedoch, dass der sog. Unterstreifen auf dem Gehweg – der gepflasterte Bereich unmittelbar an der Straßenkante – in die Berechnung dieser Sicherheitsabstände eingerechnet werden kann. Damit sind möglicherweise Verschwenkungen für zu Fuß Gehende verbunden.

Mit dieser Regelung kommt das Bezirksamt aber der Realität vieler Gastronomiebetriebe entgegen, deren Außenbereich direkt an der Hauswand beginnt und häufig durch Markisen bereits überdacht ist. Somit soll mit nur geringem Aufwand die bestehende Fläche genutzt, ggf. erweitert und auch eingehaust werden können.

Details zu den Regelungen ergeben sich aus dem Bezirksamtsbeschluss

BA Neukölln, 8.10.2020