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Bebauungspläne im Bezirk Neukölln wurden festgesetzt

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Planungsrechtliche Sicherung einer Kleingartenanlage und eines Spielplatzes

Das Bezirksamt Neukölln hat in seiner Sitzung am 17. September 2013 die Festsetzung zweier Bebauungspläne als Rechtsverordnung beschlossen, die nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin für jedermann rechtsverbindlich werden.

Durch den Bebauungsplan XIV-188 wird die Kleingartenanlage „Steingrube – Weimars Ruh“ an der Schönefelder Straße durch Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ planungsrechtlich gesichert. Das Bebauungsplanverfahren, das insbesondere der dauerhaften Sicherung dieser Kleingartenanlage dient, ist somit abgeschlossen.

Ein angrenzender Abschnitt des zukünftigen Mauerweges wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung FUSS- UND RADWEG festgesetzt. Hierdurch werden zugleich die Bemühungen der Senatsverwaltung unterstützt, den Mauerweg in einem Abschnitt zwischen Schönefelder Straße und Waßmannsdorfer Chaussee, der bisher auf Schönefelder Seite verlief und aktuell aus eigentumsrechtlichen Gründen unterbrochen wurde, perspektivisch vollständig auf Neuköllner Seite zu verlagern und auszubauen.

Der Bebauungsplan XIV-263b sichert das in Privateigentum befindliche Grundstück Zeitzer Straße 6 als öffentlichen Spielplatz. Hiermit wird dem erheblichen Versorgungsdefizit an öffentlichen Spiel- und Erholungsflächen im Bereich nördlich des S-Bahnhofs Neukölln entgegengewirkt.

BA Neukölln, 19.9.2013