Bebauungspläne liegen aus
Im Rathaus Neukölln liegen drei Bebauungspläne aus, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung vom 16.2.2015 bis einschließlich 6.3.2015 eingesehen werden können.
Der Bebauungsplan 8-62 im Ortsteil Rudow soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige Sicherung der Nutzungsstruktur im Bereich südlich angrenzend an das Gewerbe- und Industriegebiet Kanalstraße schaffen. Die vorgefundene Nutzungsmischung soll langfristig gesichert und erhalten werden und so eine Pufferfunktion zu dem Gewerbe- und Industriegebiet gewährleisten. Des Weiteren wird die Grundlage für eine lärmrobuste, abschirmende Bebauung geschaffen, die die dahinter liegenden Gebiete gegen den Straßenverkehrslärm der Stubenrauchstraße abschirmt. Es soll jeweils ein Mischgebiet (entlang der Stubenrauchstraße), ein Allgemeines Wohngebiet (entlang der Krokusstraße und dem Buchsbaumweg) sowie ein Gewerbegebiet (auf den rückwärtigen Grundstücksteilen) festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan XIV-155 im Ortsteil Buckow soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Nutzung und Bebauung schaffen. Mit der geplanten Nutzungsaufteilung – Gewerbegebiet und Mischgebiet – soll die städtebauliche Situation aufgewertet und nachteilige Auswirkungen, die durch die direkte Nachbarschaft von Wohnen und Gewerbe entstehen können, reduziert werden. Gleichzeitig sollen die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf den Baugrundstücken erweitert werden. Der Bebauungsplanentwurf sieht dementsprechend südlich der Johannisthaler Chaussee die Festsetzung von Gewerbegebiet und nördlich des Wildmeisterdamms die Festsetzung eines Mischgebietes vor. Nördlich des Eichenpfuhls soll der Nutzungsschwerpunkt im Mischgebiet auf dem Wohnen liegen. Eine im Flächennutzungsplan parallel zur Bahntrasse verlaufende überörtliche Grün-/ Biotopverbindung soll ebenfalls in den Festsetzungen Berücksichtigung finden.
Der Bebauungsplan 8-55B im Ortsteil Buckow soll durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bestandsorientierte Anpassung der baulichen Nutzung und eine Stärkung der Wohnfunktion für die Baugrundstücke Heideläuferweg 4/22, 22A und eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damms 237 schaffen. Ein Erfordernis weitergehender Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu den überbaubaren Grundstücksflächen wird nicht gesehen. Bei Festsetzung des Bebauungsplans 8-55B bildet dieser zusammen mit den Ausweisungen des Baunutzungsplans zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Bauweise die zukünftige planungsrechtliche Grundlage.
Die Planentwürfe sind Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Neubau, 7. Etage, Zimmer N 7003 und N 7004 einsehbar. Info-Telefon: 030-90239-2035 (B-Plan 8-62) und 030-90239-2998 (B-Pläne XIV-155, 8-55B).
Die Öffentlichkeit ist innerhalb der Auslegungszeit aufgefordert, sich zu informieren und Anregungen vorzubringen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich unmittelbar „online“ zu beteiligen. Die Bebauungsplanentwürfe können auch im Internet eingesehen werden unter www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/bebauungsplaene/bplan.html