Bezirk Neukölln übt zum 4. Mal Vorkaufsrecht im Milieuschutz aus
Der Bezirk Neukölln hat am 16. Januar 2018 zum vierten Mal von seinem Vorkaufsrecht in einem sozialen Erhaltungsgebiet Gebrauch gemacht. Das Wohnhaus Hermannstraße 174/Jonasstraße 35 geht somit an die städtische Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH.
In Milieuschutz-Gebieten haben Bezirke beim Verkauf von Häusern zwei Monate Zeit, in den Kaufvertrag einzutreten, wenn ansonsten zu befürchten ist, dass die Ziele der Erhaltungsverordnung konterkariert werden. Dies gilt insbesondere für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Im Fall der Hermannstraße 174/Jonasstraße 35 hat der ursprüngliche Käufer die vom Bezirk angebotene Abwendungsvereinbarung nicht unterzeichnet. Daher hat der Bezirk das Vorkaufsrecht als Instrument des Milieuschutzes ausgeübt, wie bereits im letzten Jahr für Häuser in der Liberda-, der Uthmann- und der Roseggerstraße. Mehrere weitere Fälle befinden sich derzeit in der fortgeschrittenen Prüfung.
Dazu erklärt Jochen Biedermann, Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste: Neukölln meint es ernst mit dem Schutz seiner Mieter*innen. Die spekulativen Preise, die derzeit auf dem Immobilienmarkt aufgerufen werden, lassen sich ohne drastische Mietsteigerungen nicht refinanzieren. Deshalb freue ich mich, dass ein weiteres Haus diesem Mechanismus entzogen werden konnte. Hauseigentümer, die einen Verkauf ihrer Immobilie erwägen, bitte ich darum, verantwortungsvolle Käufer zu suchen.
BA Neukölln, 18.1.2018