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Europawahl am 26.5.2019 - Auch Obdachlose können wählen

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An der Europawahl am 26.5.2019 können auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Sie müssen aber die Aufnahme ins Wählerverzeichnis selbst beantragen. Obdachlose oder – wie es amtlich heißt – „Personen ohne festen Wohnsitz“ die sich gewöhnlich in Neukölln aufhalten, können den Antrag ab dem 15.4.2019 persönlich oder schriftlich im Bezirkswahlamt (Rathaus Neukölln, Briefwahllokal im Raum A119 im 1. Stock des Altbaus) stellen.

Die Öffnungszeiten des Briefwahllokals sind

• Montags: 8.00 bis 15.00 Uhr
• Dienstags und Donnerstags: 11.00 bis 18.00 Uhr
• Mittwochs und Freitags: 8.00 bis 13.00 Uhr

Mit dem Antrag haben die Personen zu erklären, dass sie zur Wahl zum Europäischen Parlament wahlberechtigt und in keinem Melderegister verzeichnet sind. Der Antrag muss bis Freitag, den 3.5.2019, während der Öffnungszeiten im Bezirkswahlamt gestellt werden oder bis spätestens 5.5.2019 dort eingegangen sein.

Das Antragsformular liegt im Briefwahllokal, an der Info-Theke und bei der Sozialen Wohnhilfe im Amt für Soziales, im Jobcenter Berlin Neukölln und in den vier Standorten des Neuköllner Bürgeramtes aus.

Dazu Jochen Biedermann, Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste: „Auch obdachlose Menschen haben – wie alle Wahlberechtigten – das demokratische Recht und die Möglichkeit, wählen zu gehen. Viele mögen dies vielleicht nicht wissen, aber auch ohne festen Wohnsitz besteht das Recht zur Wahl und Mitbestimmung. Jede einzelne Stimme ist wichtig und zählt.