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Orientierungshilfe für Gewerbetreibende im Bezirk

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Um die Verbreitung des Coronavirus in Berlin zu verlangsamen, müssen Ladengeschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben. Die Grundversorgung der Bürger*innen mit notwendigen Gütern bleibt jedoch gewährleistet.

Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung sieht einige ausdrückliche Ausnahmen von dem Verbot der Öffnung vor, andere bedürfen der Erklärung oder sind abhängig vom vorherrschenden Gepräge des Geschäftes. In einigen Fällen ist die Öffnung nur unter der Einhaltung bestimmter Auflagen erlaubt.

Die Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei hat hierfür auf der Seite www.berlin.de/corona/ eine Liste veröffentlicht, die den Gewerbetreibenden eine Orientierung geben soll. Diese Liste wird täglich für Sie aktualisiert.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass den Weisungen der Ordnungsbediensteten von Polizei und Ordnungsamt dringend Folge zu leisten ist.

BA Neukölln, 26.03.2020