Vorkaufsrecht: Drei Häuser werden städtisch
Drei weitere Häuser in Neukölln werden in den nächsten Monaten ins Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND übergehen. Der ursprüngliche Käufer der Häuser in der Roseggerstraße, Uthmannstraße und der Harzer Straße hat die anhängigen Klagen gegen den Bezirk Neukölln zurückgezogen.
Das Bezirksamt Neukölln hatte bereits im Juli und Dezember 2017 bzw. im Dezember 2018 sein Vorkaufsrecht für die drei Häuser ausgeübt. Gegen diese Bescheide wurden allerdings Klagen eingereicht.
Damit konnte in mittlerweile 14 Fällen das Vorkaufsrecht rechtssicher ausgeübt werden, seitdem der Bezirk im Jahr 2017 begonnen hat, dieses Instrument gegen die Verdrängung in Neukölln zu nutzen. Damit ist in Neukölln derzeit nur noch ein Klageverfahren anhängig. Zusätzlich konnte der Bezirk in dieser Zeit 34 sogenannte Abwendungsvereinbarungen mit Käufer*innen schließen.
Jochen Biedermann, Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste erklärt hierzu: „Die jahrelange Hängepartie ist beendet, die Mieter*innen haben nun endlich Sicherheit. Die Auseinandersetzung hat sich gelohnt: Senat und Bezirke haben gemeinsam mit Mut und Hartnäckigkeit ihren Handlungsspielraum gegen den außer Kontrolle geratenen Immobilienmarkt erweitert.“
BA Neukölln,14.5.2020