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Amerikanische Faulbrut - Sperrbezirk für Bienenvölker in Britz angeordnet

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In Tempelhof-Schöneberg wurde die “amerikanische Faulbrut” an einem Bienenstock festgestellt. Da der Bezirk Neukölln an das Sperrgebiet grenzt, hat das Bezirksamt per Allgemeinverfügung einen Sperrbereich mit weitreichenden Regelungen für Bienenvölker im Umkreis von etwa 2.000 Meter im Ortsteil Britz festgelegt. Dieser befindet sich etwa zwischen Koppelweg, Britzer Garten und der Marienfelder Chaussee im Süden. Die exakten Grenzen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung.

In diesem Sperrbezirk müssen die Standorte sämtliche Bienenvölker unverzüglich dem Ordnungsamt Neukölln, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, gemeldet werden. Alle Bienenvölker und Bienenstände werden sofort amtstierärztlich untersucht. Bienenstände dürfen nicht bewegt werden, und es dürfen keine Tiere, Waben(teile), Honig, Futtervorräte oder sonstiges aus den Bienenständen entfernt werden. Ebenfalls dürfen vorerst keine neuen Bienenstände in den Sperrbezirk gebracht werden.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin vom 14.06.2021 zum Schutz gegen die „Amerikanische Faulbrut“ (Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004, BGBl. I S. 2738) – Festlegung eines SperrbezirksPDF-Dokument

BA Neukölln, 15.6.2021