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Neuköllner Sporthallen öffnen seit 15.11.2021 mit 2G-Regelung

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Seit Montag, dem 15.11.2021, ist der Sportbetrieb in Sporthallenausschließlich mit der 2G-Regelung möglich. Dies gilt für geimpfte oder genesene erwachsene Personen ab dem 18. Lebens­jahr. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt weiterhin die 3G-Regelung in Sporthallen, denn sie werden regelmäßig in Bildungseinrich­tun­gen getestet. Als Nachweis gilt ein aktueller Schülerausweis. Wenn Jugendliche keinen Schülerausweis haben, müssen sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen tages­aktuellen Test (PCR oder Antigen) vorweisen. Kinder bis 6 Jahren sind von jeglicher Nach­weis­pflicht ausgenommen. Trainer/innen, Übungsleiter/innen oder Zuschauer/innen betreten die Neuköllner Sporthallen ausschließlich als genesene oder geimpfte Personen.

Für Sportplätze, also für den Sport unter freiem Himmel, gilt weiterhin, dass diese ohne Ein­schränkungen durch Test-, Impf- oder Nachweise über erfolgte Genesung genutzt werden können.

Alle Gebäude auf Sportplätzen, also alle überdachten Räume, sind ausschließlich mit 2G-Regelung zu nutzen. Darunter fallen Kabinen, Umkleiden und Sanitärräume. Geimpfte und Genesene können so ohne Mindestabstand oder Anzahlbeschränkung die Räume betreten. Nur während der Sportausübung ist die Maskenpflicht aufgehoben.

Die Neuköllner Sportstadträtin: “Der Sport für Kinder und Jugendliche wird auch in dieser schwierigen pandemischen Lage mit hohen Inzidenzen möglich sein, dank der umfang­reichen Testung.”

Diese Regelungen sind aufgrund der Zehnten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-VoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffen worden.

BA Neukölln, 16.11.2021