Landschaftsplan für die Neuköllner Innenstadt liegt ab sofort aus
Das Bezirksamt Neukölln legt zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 Absatz 5 des Berliner Naturschutzgesetzes ab dem 7. März 2025 den Landschaftsplan XIV-L-6 aus.
Ziel des Landschaftsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Festsetzung des Biotopflächenfaktors im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln und Britz, zu schaffen. Der Biotopflächenfaktor gibt den Anteil einer Grundstückfläche an, der als Pflanzenstandort dient oder andere Funktionen für den Naturhaushalt übernimmt. Damit werden naturhaushaltswirksame Flächen innerhalb der dicht bebauten Wohnquartiere bei Nachverdichtung im Bestand gesichert. Zudem soll einer weiteren Verschlechterung der ökologischen Situation durch den derzeit stattfindenden Entwicklungs- und Nachverdichtungsprozess entgegengewirkt werden.
Der Geltungsbereich wird im Westen bis zur Querung des S-Bahn-Ringes westlich der Oderstraßenbrücke, im Norden und Nordosten von den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick begrenzt, im Osten und Süd-Osten durch die Ring-Bahn sowie die Karl-Marx-Straße bzw. Buschkrugallee und im Süden durch das nördliche Ufer des Teltowkanals. Ab der Oderstraßenbrücke folgt die Grenze des Geltungsbereichs Richtung Norden der Oderstraße bis zur Herrfurthstraße und dann weiter entlang des Rad- und Fußweges 645 bis zum Columbiadamm.
Die Planentwürfe können im Internet auf der Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes eingesehen werden oder auf der Berliner Beteiligungsplattform. Es besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar online zu beteiligen.
Zusätzlich besteht von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr im Bezirksamt Neukölln von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, 2 Fachbereich Natur- und Artenschutz in der Gradestraße 36, 12347 Berlin Neukölln, 6. Etage im Foyer (bitte die Ausschilderung beachten) die Möglichkeit, die Pläne einzusehen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Landschaftsplanentwurfs können auch telefonisch unter 030 90239 -3395/-3528 oder per gestellt werden. Diese werden zeitnah beantwortet.
Die bereits bekanntgemachte Frist der öffentlichen Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme werden wie folgt verlängert:
Zeitraum der Auslegung der Planunterlagen: 07.03.2025 bis 07.04.2025
Fristende für Äußerungen: 09.05.2025