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Stefanie Vogelsang: Senat begünstigt Sozial-Betrug – kein Interesse an effizienter Verfolgung von Scheinvaterschaften

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Wieder einmal will der Senat, in diesem Fall die Senatsverwaltung für Justiz, das Votum der Bezirksbürgermeister nicht zur Kenntnis nehmen, sondern hält stur und arrogant an einer Fehlentscheidung fest, Sachargumenten leider völlig unzugäng-lich. Im Fall der Scheinvaterschaften (siehe hierzu auch meine Pressemitteilungen vom 16. und vom 17. Juli dieses Jahres – anbei) begünstigt er dadurch Sozial-Betrug, der Berlin schätzungsweise einige Millionen Euro kosten dürfte – Geld, das an anderer Stelle fehlt, auch für die wirklich Bedürftigen im Land, die sich nicht durch Tricks eingeschlichen haben.

Seit dem 1. Juni 2008 ist es möglich, Vaterschaften, die offensichtlich vorgetäuscht sind, anzufechten. Damit hat die Bundesregierung endlich reagiert, nachdem die Bundestagsfraktion der CDU immer wieder auf die diesbezüglichen Auswüchse bis hin zur organisierten Bandenkriminalität hingewiesen hatte. Doch jedes Gesetz ist nur so gut, wie seine Handhabung. Der Berliner Senat hat die bezirklichen Standesämter als Anfechtungsbehörden bestimmt, d.h. diese müssten bei zweifelhaften Vaterschaftsanerkennungen Beweise und Indizien ermitteln, um sich ggf. an die Staatsanwaltschaft wenden zu können.

Der Rat der Bürgermeister hatte vorgeschlagen, diese Aufgabe der zentralen Ausländerbehörde zu überantworten, zu deren Tagesgeschäft es gehört, Wohn- und Aufenthaltsorte im In- und Ausland zu ermitteln, wichtige Indizien bei der Überprüfung der Korrektheit von Vaterschaftsanerkennungen. Für die bezirklichen Standesämter würden derartige Ermittlungen eine erhebliche Zusatzbelastung bedeuten, die letztendlich nicht zu bewältigen ist.

Die Senatsverwaltung für Justiz beharrt dennoch auf seiner Entscheidung und beruft sich auf das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz: Die Eigenart der Aufgabe sei nicht zwingend für eine einheitliche Durchführung und von gesamtstädtischer Bedeutung sei diese Aufgabe sowieso nicht.

Der Berliner Senat handelt unter einem bürokratischen Deckmäntelchen zu Lasten des Landes Berlin und unterläuft die Intention eines Bundesgesetzes.