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Erhaltungsverordnungen für die Krugpfuhlsiedlung und für den Ortskern Rudow rechtskräftig

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Nachdem für die Gebiete Krugpfuhlsiedlung im Ortsteil Britz sowie Ortskern Rudow zwei Erhaltungsverordnungen von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln beschlossen und als Rechtsverordnung vom Bezirksamt erlassen wurden, sind diese nunmehr rechtskräftig. Die städtebauliche Eigenart dieser Gebiete – zum einen die Besonderheiten des märkisch-dörflich geprägten Ortskerns Rudow, zum anderen die Krugpfuhlsiedlung als Bestandteil der Großsiedlung Britz, die als Siedlung der moderne städtische Wohnformen mit der Gartenstadtidee kombiniert – soll auf diese Weise weitgehend erhalten werden.

Für die betroffenen Eigentümer, Gewerbetreibenden und Anwohner gilt nunmehr: Die Errichtung, der Abriss, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen grundsätzlich einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung. Dies gilt auch, wenn für diese Maßnahmen bauordnungsrechtlich keine Genehmigung erforderlich ist. Zu den erhaltungsrechtlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen zählen beispielsweise auch der Fassadenanstrich, das Auswechseln von Fenstern, die Einfriedung sowie die Befestigung des Vorgartens sowie die Errichtung von Werbeanlagen.

Nähere Informationen zu den Erhaltungsverordnungen im Bezirk Neukölln sowie über die Ansprechpartner im Fachbereich Stadtplanung erhalten Sie unter der Internet-Adresse: hier

Nähere Informationen erhalten Sie auch unter dem Info-Telefon: 030-68092162.

Der Baustadtrat von Neukölln: “Seit längerer Zeit beschäftigte sich der Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln schon mit der Krugpfuhlsiedlung und dem Ortskern Rudow und der Möglichkeit hier Standards festzulegen, die ähnlich erhaltend wirken wie die Regelungen für denkmalgeschützte Gebäude. Hier sind die nun von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungsverordnungen ein gut geeignetes Instrument, den städtebaulichen Wert der beiden Areale zu erhalten und in Zukunft sogar noch auszubauen.”