Justiz macht Jugendschutz lächerlich
Ausschank von Alkohol an Jugendliche bis zur Volltrunkenheit in einer Neuköllner Gaststätte
Bei einer Kontrolle der Neuköllner Jugendschutzstreife wurden im November 2007 in einer Neuköllner Gaststätte von 24 Gästen 18 Jugendliche angetroffen. Bei 7 der Jugendlichen wurde Alkoholkonsum in nicht erlaubter Menge festgestellt. 1 weibliche Jugendliche unter 16 Jahren verfügte bei der Atemalkoholkontrolle über einen Wert von 1,7 Promille und litt bei der Kontrolle unter Übelkeits- und Brechattacken. Der Alkohol war den Jugendlichen in der Gaststätte serviert worden.
Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen den Gaststättenbetreiber ein Bußgeld in Höhe von 2.150 Euro verhängt. Auf Einspruch des Betreibers hat das Amtsgericht Tiergarten am 11. Dezember 2008 die Bußgeldhöhe auf 200 Euro, d.h. auf noch nicht einmal 10 Prozent des Berliner Bußgeldkatalogs herabgesetzt.
Hierzu erklärt der Bezirksbürgermeister von Neukölln: “Dieses Urteil in Namen des Volkes ist für mich unfassbar. Während die Öffentlichkeit, aber auch die Politik zu Recht von den Bezirksämtern eine stärkere Kontrolle des Jugendschutzgesetzes und ein stärkeres Durchgreifen gerade in den Fällen von Alkoholmissbrauch fordern, karikiert die Justiz die Bemühungen zur Eindämmung der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Vermutlich haben die Jugendlichen an dem Abend in der Gaststätte mehr Umsatz gemacht und der Wirt mehr Profit aus der unerlaubten Alkoholabgabe an die Jugendlichen gezogen als er jetzt an Bußgeld zahlen muss.
In Neukölln ist an jedem Wochenende die Jugendschutzstreife des Bezirksamts gemeinsam mit der Polizei im Einsatz, um dem Alkoholmissbrauch unter Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. Diese engagierte Arbeit wird durch eine gedankenlose und gleichgültige Justiz der Lächerlichkeit preisgegeben. Diese Entscheidung ist ein Freibrief, und man muss sich die Frage stellen, welchen Sinn unsere Arbeit eigentlich noch hat.”