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Informationsbroschüre zur Erhaltungsverordnung für den Ortskern Rudow erschienen

Über die für den Ortskern Rudow beschlossene und als Rechtsverordnung vom Bezirksamt erlassene Erhaltungsverordnung hat das Bezirksamt jetzt eine Informationsbroschüre für die betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer sowie andere Interessierte herausgegeben.

Für die Grundstücke gilt eine besondere erhaltungsrechtliche Genehmigungspflicht für die Errichtung, den Abriss, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Dies gilt auch, wenn für diese Maßnahmen bauordnungsrechtlich keine Genehmigung erforderlich ist. Zu den erhaltungsrechtlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen zählen beispielsweise auch der Fassadenanstrich, das Auswechseln von Fenstern, die Einfriedung sowie die Befestigung des Vorgartens und die Errichtung von Werbeanlagen.

Der Neuköllner Baustadtrat: „Die jetzt erschienene Broschüre erläutert auf 12 reich bebilderten Seiten die Geschichte und Entwicklung des Dorfes Rudow, klärt über die Gründe für den Erlass der Verordnung auf und beschreibt die Ziele für die Erhaltung und Gestaltung. Da Neukölln einer der ersten Berliner Bezirke ist, der das stadtplanerische Instrument „Erhaltungsverordnung“ einsetzt, habe ich mich im Rahmen der Beratungen zur Änderung der Baugebührenordnung im Rat der Bürgermeister für den Wegfall der Gebührenpflicht eingesetzt. Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.1.2010 beschlossen, dass bei Anträgen im Rahmen von festgesetzten Erhaltungsgebieten fortan keine Gebühren mehr entstehen. Ein voller Erfolg im Sinne der von den Erhaltungsgebieten Krugpfuhl und Orstkern Rudow betroffenen Bürgerinnen und Bürger.“

Die Broschüre wird an alle Eigentümer und Nutzer im Gebiet verschickt werden. Im Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamts Neukölln ist sie ebenfalls kostenfrei zu erhalten (Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, Neubau, 7. Etage, Zimmer N 7002 – Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag von 9 bis 14 Uhr). Hier wird auch eine ausführliche Beratung angeboten.