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Senat begünstigt Sozialbetrug

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5 Mio. Euro von “Scheinvätern” ergaunert, weil Rechtsverordnung fehlt

Der Neuköllner Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Gesundheit Falko Liecke (CDU):

“Seit fast zwei Jahren weisen die Bezirke den Senat auf das Problem der sog. Scheinvaterschaften hin. Wir Bezirksstadträte drängen mit konstruktiven Vorschlägen auf eine Lösung, aber der Senat duckt sich weg und ignoriert einfach, was die Praktiker in den Bezirken zu sagen haben. Dabei geht es um sehr viel Geld, das bekanntlich an allen Ecken fehlt. Ich habe einmal hochgerechnet. Seit der ersten dringlichen Intervention beim Senator für Inneres Mitte 2008 dürfte ein Schaden von rund 5 Mio. Euro entstanden sein, niedrig gerechnet, und Monat für Monat wird es mehr.

Die Sache mit der Scheinvaterschaft funktioniert ganz einfach. Zum Beispiel Herr P. aus Indien: Er hält sich ohne Genehmigung in Deutschland auf, versteckt seinen Pass vor der Ausländerbehörde, kann nicht abgeschoben werden. Plötzlich, noch vor der Geburt, erkennt er das Kind einer Deutschen an, legt seinen Pass beim Neuköllner Standesamt vor und hat damit plötzlich Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung und Sozialleistungen. Es ist nur merkwürdig, dass die Mutter in einer anderen Stadt lebt als der angebliche Vater.

Mitte 2008 gab es in Berlin rund 240 Fälle, monatlich kommen in Neukölln 4 bis 5 Fälle dazu, d.h. in ganz Berlin, sehr vorsichtig hochgerechnet rund 40 Fälle pro Monat. Wenn nur die Hälfte dieser Leute unrechtmäßig Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt von niedrig geschätzten 800 Euro pro Monat bezieht, kumuliert sich das in den vergangenen 20 Monaten, abgerundet, auf rund 5 Mio. Euro!

Der Senat lässt die Standesämter in den Bezirken mit diesem Problem allein. Dabei brauchen wir eine zentrale Stelle, wie das in anderen Bundesländern üblich ist, die mit entsprechend qualifiziertem Personal und weitreichendem Datenzugriff regelrechte Ermittlungen anstellen kann, z. B. bei der Ausländerbehörde.

Die zentrale Zuständigkeit ist das, was Berlin leisten muss, um die Scheinvaterschaftsgaunerei, die oft sehr clever und, wie man hört, z.T. sogar mit juristischer Unterstützung betrieben wird, wenigstens so weit wie möglich in den Griff zu bekommen. Gefordert ist v.a. aber auch der Gesetzgeber. Den Ermittlungsbehörden müssen Gesetze an die Hand gegeben werden, die Missbrauch verhindern und nicht geradezu provozieren.”

BA Neukölln, 1.3.2010