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Verfassungsänderung für mehr Kinderrechte Lob und Kritik aus Neukölln

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Am 11.3.2010 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin die Aufnahme eines besonderen Textabschnittes in die Verfassung von Berlin beschlossen: “Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.”

Neuköllns Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Gesundheit Falko Liecke: “Ich finde es sehr wichtig, dass die Kinderrechte explizit in der Verfassung von Berlin genannt werden. Der Schutz und die Förderung von Kindern in unserer Gesellschaft muss allerhöchste Priorität haben. Natürlich sind es zunächst die Eltern, sind es die persönlichen Bezugspersonen, die Verantwortung haben für die Entwicklungschancen ihrer Kinder. Darin will die Verfassung auch gar nicht eingreifen. Aber die Wahrung der Rechte der Kinder, ihr Schutz und ihre Förderung sind auch Aufgabe des Staates. Die Frage ist aber: Kann der Staat der selbst gesetzten Maxime gerecht werden? In Neukölln wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Bezirksamtes seit Jahren “kleingespart”. Von ehemals 12 Standorten, die im sog. Kinderwagenradius für junge Eltern unproblematisch zu erreichen waren, sind heute nur noch drei übrig geblieben. Die Arzt- und Sozialarbeiterstellen wurden drastisch zurückgefahren. 1994 hatten wir noch 15 Arztstellen im KJGD, in diesem Jahr nur noch 11. Und das für eine Großstadt mit über 300.000 Einwohnern! Der flächendeckende Besuch und die Beratung der Eltern von Neugeborenen, also der so wichtige präventive Kinderschutz, ist unter diesen Bedingungen kaum noch möglich. Zwar schaffen wir z. Z. in Neukölln eine Quote von rd. 70 %, das allerdings nur unter großem Zeitdruck zulasten der Beratungsintensität.

Ich hoffe, dass der Senat den neuen Verfassungszusatz nicht nur als schöne Phrase sieht, sondern wirklich in seinem Handeln umsetzt und die Bezirke in ihrem Bestreben, einen guten, präventiven Kinderschutz zu gewährleisten, nicht im Stich lässt.”

BA Neukölln, 12.3.2010