Neukölln im Netz
Alte Dorfschule Rudow

Zwei Jahre "SOKO SUFF" in Neukölln

Zurück

Die Arbeitsgruppe Jugendschutz, Jargonbezeichung „SOKO SUFF“ des Bezirksamtes Neukölln wurde im November 2008 durch den Neuköllner Bezirksbürgermeister ins Leben gerufen, nachdem die Problemlage von alkoholisierten Jugendlichen in der Öffentlichkeit Überhand nahm. Den zahlreichen Polizeimeldungen über Kinder und Jugendliche, die volltrunken und teilweise bewusstlos in die Krankenhäuser eingeliefert wurden, musste in adäquater Form begegnet werden. Der Arbeitsgruppe gehören 24 Mitarbeiter des Bezirksamts Neukölln an, die auf freiwilliger Basis regelmäßig an den Wochenenden in den Abend- und Nachtstunden intensive Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchführen. Dabei wird eng mit der Polizeidirektion 5 zusammengearbeitet, was eine berlinweit einzigartige Kooperation darstellt.

In den beiden Jahren des Bestehens der AG Jugendschutz erfolgten Kontrollen von

  • 3872 Personen (nur verdachtsabhängig)
  • 300 Gaststätten
  • 164 Verkaufsstellen sowie
  • 790 weitere Orten (z.B. Grünanlagen, Bahnhöfe, Bushaltestellen und bekannte Treffpunkte von Jugendlichen im öffentlichen Raum)

Insgesamt wurden 303 alkoholisierte Kinder und Jugendliche aufgegriffen, von denen 69 so betrunken waren, dass sie entweder in ein Krankenhaus gebracht oder ihren Erziehungberechtigten zugeführt werden mussten.

Bei ausnahmslos jedem Kind oder Jugendlichen, der alkoholisiert oder im Besitz von alkoholischen Getränken angetroffen wurde, erfolgte eine umgehende Nachbearbeitung, entweder durch einen Hausbesuch einer Sozialarbeiterin der AG Jugendschutz oder durch das Jugendamt, sofern die Familie dort bereits in Betreuung ist. Ziel dieser Hausbesuche, die innerhalb kürzester Zeit nach dem jeweiligen Vorfall erfolgen, ist das Gespräch mit den Betroffenen und ihren Eltern, um Problemlagen innerhalb der Familie zu erkennen und einer beginnenden oder bereits vorhandenen Suchtproblematik frühstmöglich entgegen zu wirken.

Im Rahmen der Kontrolltätigkeit wurden allein im Jahr 2010 in Gaststätten und Verkaufsstellen insgesamt 217 Ordnungswidrigkeiten festgestellt, wovon 59 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz betrafen. In bisher 75 abgeschlossenen Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 42.300 Euro festgesetzt.

BA Neukölln, 1.11.2010