Professionellen Meldebetrügern geht es an den Kragen
Neuköllns Bürgerdienste-Bezirksstadtrat Falko Liecke leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein
Nach der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes ist es bei An- oder Ummeldungen von Wohnadressen nicht mehr nötig, in den Bürgerämtern die Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Dies macht es einfach, sich für den Personalausweis eine Adresse zu besorgen, die gar nicht stimmt. Damit lässt sich dann z.B. kostenfrei einkaufen mit der neuen Kreditkarte oder umsonst BVG fahren, denn die Kreditschulden bzw. die Schwarzfahr-Gebühren können ja nicht eingetrieben werden. Schuldnern, Unterhaltspflichtigen und Betrügern wird damit das Leben erleichtert. Allerdings ist und bleibt die An- oder Ummeldung unter einer falschen Adresse, wenn auch durch die „blauäugige“ Gesetzesänderung geradezu begünstigt, eine Ordnungswidrigkeit, die bei Entdeckung mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Besonders dreist macht sich ein Internet-„Unternehmen“ in Tempelhof-Schöneberg die Gesetzeslage zunutze. Sie bietet professionell falsche Adressen mit Nachsendeservice an. Neukölln Bezirksstadtrat für Bürgerdienste Falko Liecke will dieses „Geschäftsgebaren“ unterbinden:
„Die Gesetzeslage ist klar. Die An- oder Ummeldung unter falscher Adresse ist – aus guten Gründen – nicht erlaubt. Wer das trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. In der Praxis ist es nicht so einfach, Meldebetrügern auf die Spur zu kommen. Wenn es aber gelingt, muss der Staat seine Sanktionsmöglichkeiten rigoros ausschöpfen. Im Fall des sogenannten Unternehmens in Tempelhof-Schöneberg will ich zeigen – und das ist nach Rechtslage auch von Neukölln aus möglich –, dass wir uns nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Was da professionell betrieben wird, begünstigt letztendlich kriminelles Verhalten und ist eindeutig eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro sicher nicht zu hoch angesetzt ist. Ich prüfe derzeit die Modalitäten.“
BA Neukölln, 15.10.2010