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Ordnungsamt Neukölln informiert über Jugendschutzkontrollen

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Das Ordnungsamt Neukölln informiert über Jugendschutzkontrollen in Neukölln

In der BILD-Zeitung vom 3. August 2011 wurde in einem Artikel die Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Rene Stadtkewitz zu Alterskontrollen in Diskotheken, Bars und Gaststätten ausgewertet. Dabei wurde ein Zusammenhang zwischen diesen Daten und dem Alkoholkonsum Minderjähriger hergestellt, der so nicht Bestandteil der Anfrage war. Dadurch wird ein Bild gezeichnet, das der tatsächlichen Lage nicht gerecht wird.

Das Ordnungsamt Neukölln hat im Jahr 2010 an 45 Wochenenden zusätzliche Jugendschutzkontrollen gemeinsam mit der Polizei im Bezirk durchgeführt. Bei diesen Einsätzen wurden intensive Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchgeführt. Von ca. 2.000 überprüften Personen wurden 41 alkoholisierte Kinder und Jugendliche aufgegriffen, die so betrunken waren, dass sie entweder in ein Krankenhaus gebracht oder ihren Erziehungsberechtigten zugeführt werden mussten.

Das jüngste alkoholisierte Kind (14 Jahre) wurde mit einem Wert von 0,91 Promille aufgefunden. Der höchste gemessene Wert lag bei 1,98 Promille. Der 15-Jährige musste im Krankenhaus behandelt werden.

Bei ausnahmslos jedem Kind oder Jugendlichen, der alkoholisiert oder im Besitz von alkoholischen Getränken angetroffen wurde, erfolgte eine umgehende Nachbearbeitung, entweder durch den Hausbesuch einer Sozialarbeiterin der AG Jugendschutz oder durch das Jugendamt, sofern die Familie nicht dort bereits in Betreuung ist.

Die Kontrollen erfolgten in Grünanlagen, auf Volksfesten und im Bereich von U- und S-Bahnhöfen. Zudem wurden auch 113 Gaststätten und Spielhallen usw. aufgesucht. In diesem Zusammenhang wurde auch die Einhaltung weiterer Gesetze und Schutzvorschriften (z. B. zum unerlaubten Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten) kontrolliert.

Im Rahmen der Kontrolltätigkeit wurden in Gaststätten und Verkaufsstellen insgesamt 127 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Jugendschutzbestimmungen sowie weitere 150 Verfahren wegen anderer Verstöße eingeleitet. Es wurden Bußgelder von mehr als 90.000 Euro verhängt.

Das Bezirksamt Neukölln stellt klar, dass die gemeinsamen Einsätze mit der Polizei zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Ordnungsamtes sind.

BA Neukölln, 8.8.2011