Dramatische Entwicklung im Neuköllner Bezirkshaushalt
Ausgaben des Jugendamtes laufen aus dem Ruder
Das Bezirksamt ist heute zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Grund hierfür sind die Berechnungen des Steuerungsdienstes über die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes. Danach zeichnet sich eine Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum Ende des Jahres um 4,1 Mio. Euro auf rund 48 Mio. Euro Gesamtkosten ab. Zur Verfügung stehen dem Jugendamt 43,9 Mio. Euro. Für diese Mehrkosten stehen weder im Jugendamt noch im Bezirkshaushalt Deckungsmittel zur Verfügung.
Die ausufernden HzE-Kosten (Hilfen zur Erziehung) sind seit langem Gegenstand engagierter Diskussionen in der BVV und im Bezirksamt Neukölln. Leider haben sich die Versprechungen des Jugendamtes über die Einhaltung des Kostenrahmens in 2011 nicht bewahrheitet.
“Wir dürfen nicht zulassen, dass die Hilfen zur Erziehung den Bezirkshaushalt nicht nur in diesem Jahr sondern durch die Verlustvorträge in den kommenden Jahren dauerhaft ruinieren und jedwede Bezirkspolitik in Neukölln unmöglich machen. Deshalb war es unumgänglich, haushaltssteuernde Beschlüsse zu fassen” erklärt Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky.
Das Bezirksamt hat beschlossen, 3,2 Mio. Euro im laufenden Haushalt einzusparen. Die Differenz zu 4,1 Mio. Euro erklärt sich aus der Hoffnung, dass es der Abteilung Jugend doch noch gelingt, die Kostenflut im zweiten Halbjahr einzudämmen. Der Löwenanteil wird hierbei durch die Streichung von für die bauliche Unterhaltung vorgesehenen Mittel gestellt. Der Anteil der Abteilung Jugend beläuft sich auf 300 TE.
Das Bezirksamt hat den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung um die Einberufung einer Sondersitzung der BVV zur Bestätigung der Haushaltsbeschlüsse gebeten. Ferner hat das Bezirksamt die Abteilung Jugend gebeten, die Verträge über freiwillige soziale Leistungen mit den freien Trägern vorsorglich rechtswahrend zu kündigen. Durch diesen Schritt bleibt der Handlungsspielraum der BVV in der Sondersitzung zum Bezirksamt alternative Beschlüsse fassen zu können, erhalten.
BA Neukölln, 29.6.2011