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Das Bezirksamt Neukölln teilt mit, dass im Wege der einstweiligen Verfügung das Landgericht Berlin durch Beschluss vom 15.03.2011 Herrn Yildirim untersagt hat wörtlich oder sinngemäß, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, folgendes zu verbreiten:

„der Antragsgegner“ (Herr Yildirim) „sei zur Weitergabe persönlicher Daten aufgefordert worden, die Sozialdaten von Menschen an die Behörde weiterzugeben, die in die Beratungsstelle in der Okerstraße gekommen waren. Dabei habe es sich um Angaben zum Aufenthaltsstatus gehandelt, um illegale Beschäftigung, kriminelle Neigungen und Angaben zum Drogenkonsum

und / oder

Das Bezirksamt Neukölln und das Quartiersmanagement hätte den Antragsgegner mehrfach aufgefordert, ausführliche und nicht anonymisierte Daten über Klienten zu übermitteln: „Wir sollten mitteilen, wie viele Menschen in einer Wohnung leben, wie ihr Aufenthaltsstatus ist, in welchen Cliquen sie sind, ob sie Rauschgift nehmen – und alles nicht anonymisiert.“ Er, Yildirim, habe sich geweigert, diese Daten herauszugeben, und deshalb sei der Vertrag mit dem Trägerverein gekündigt worden.“

BA Neukölln, 18.3.2011