Bebauungsplan 8-22ba liegt aus
Im Rathaus Neukölln liegt ein Bebauungsplan für einen Teil des ehemaligen Kindl-Geländes nördlich der Werbellinstraße aus, der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Â§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung vom 20. November 2012 bis einschließlich 20. Dezember 2012 eingesehen werden kann.
Der Bebauungsplan 8-22ba schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Arrondierung und Standortqualifizierung als günstig erschlossener, innerstädtischer Wohn- und Gewerbestandort. Der denkmalgeschützte Bereich des ehemaligen Sudhauses wird planungsrechtlich im Bestand gesichert und soll vorwiegend der Unterbringung von kulturellen Einrichtungen und Gastronomiebetrieben dienen. Weitere Gastronomie- und Beherbergungseinrichtungen sind im näheren Umfeld vorgesehen.
Durch die Schaffung eines Stadtplatzes sowie verkehrsberuhigter Bereiche wird die Aufenthaltsqualität innerhalb des ehemaligen Brauerei-Geländes wesentlich erhöht. Hierdurch erfolgt zugleich eine Anbindung des ehemaligen Brauerei-Geländes an die angrenzenden Stadtquartiere. Insbesondere für Fußgänger ergibt sich hierbei durch eine geplante Treppenanlage zur Neckarstraße / Isarstraße eine wesentliche Verbesserung.
Die bisherige bauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Kindl-Gelände, die mit der Entwicklung eines Einzelhandelszentrums, dem Neubau eines Gesundheitszentrums für Dialysepatienten sowie der teilweise temporären Umnutzung des Vollgutlagers – außerhalb des Plangebiets – begonnen hat, erfährt nunmehr innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 8-22ba seine Fortsetzung.
Der Plan ist Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Neubau, 7. Etage, Zimmer N 7004 einsehbar. Info-Telefon: 90239-3364.
Zusätzlich erfolgt während des Auslegungszeitraums eine Präsentation des Bebauungsplans und der Begründung im Internet unter:
www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/bebauungsplaene/bplan.html.
Die Bürger sind innerhalb der Auslegungszeit aufgefordert, Anregungen vorzubringen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich unmittelbar „online“ zu beteiligen.