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Bebauungspläne liegen aus

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Im Rathaus Neukölln liegen zwei Bebauungspläne aus, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Â§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung eingesehen werden können. Vorrangiges Ziel ist hierbei die planungsrechtliche Sicherung und Entwicklung von Wohnbaupotenzialen im Bezirk Neukölln.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans 8–59 im Ortsteil Rudow (Bereich Krokusstraße / Stubenrauchstraße) ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Hierdurch wird vorrangig eine zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung in Geschossbauweise mit ca. 45 Wohneinheiten ermöglicht. Die bestehende Krokusstraße wird in diesem Abschnitt als Straßenverkehrsfläche planungsrechtlich gesichert. Der Plan ist vom 17. März 2014 bis einschließlich 17. April 2014 in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung einsehbar.

Noch bis einschließlich 3. April 2014 liegt der Bebauungsplan 8-9bab (Bereich südlich Mohriner Allee / Windröschenweg im Ortsteil Britz) öffentlich aus. Wesentliches Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Ermöglichung eigentumsorientierter Wohnformen (Einzel- und Doppelhäuser mit ca. 80 Wohneinheiten).

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches besteht in der Zeit vom 17. März 2014 bis einschließlich 28. März 2014 die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Planungsziele des Bebauungsplanes 8-70 (Bereich Harzer Straße / Treptower Straße / Kiehlufer) zu informieren. Planerisches Ziel ist die Entwicklung von Wohnnutzungen auf derzeit überwiegend gewerblich genutzten Flächen. Konkreter Anlass ist die Entwicklung eines Bildungszentrums durch einen privaten Träger auf einer gewerblichen Brachfläche.

Die Öffentlichkeit ist innerhalb der Auslegungszeiten aufgefordert, sich zu informieren und Anregungen vorzubringen.

BA Neukölln, 11.3.2014