Migrationsbeauftragter im Bezirk Neukölln
Rathaus Neukölln Zimmer 001
Karl-Marx-Strasse 83, 12040 Berlin
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 030-90239-2951
Tätigkeitsgbiete des/r Migrationsbeauftragten/in:
Migrantenvereine und-projekte – Projektberatung – Planung und Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen – Vernetzung der Projekte untereinander – Initiierung und Beratung von ressortübergreifenden Arbeitsgruppen – Vorsitz des bezirklichen Migrationsbeirates
Bürger – Beratung von Bürgern über Hilfsmöglichkeiten, Anlaufstellen, Zuständigkeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu migrantenspezifischen Problemen – Hinweise und ggf. Vermittlung zu Projekten und Vereine, die Beratungsangebote muttersprachlich anbieten
Bezirksamt – Beratung des Bezirksamtes, der BVV und der Fachausschüsse – Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Bezirksamtes bei migrantenspezifischen Fragestellungen – Mitwirkung bei der Entwicklung von Konzepten, Stellungnahmen und Initiativen zu migrantenspezifischen Belangen in allen bezirklichen Aufgabenfeldern
Soziokulturelle Arbeit – Organisation von soziokulturellen Veranstaltungen in Kooperation mit Vereinen, Projekten und anderen Dienststellen – Organisation von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, Seminaren und Fachtagungen – Antidiskriminierungs- und Aufklärungsarbeit – Mitwirkung bei AGs im Fachbereich Kultur
Öffentlichkeitsarbeit – Erstellen von Informationsmaterialien und Publikationen – Erstellung und Pflege einer Datenbank über Beratungs- und Freizeitangebote für Migranten und Flüchtlinge in Neukölln – Pressemitteilungen – Veranstaltungshinweise
Gremienarbeit- Vorsitzende des Neuköllner Beirates für Migrationsangelegenheiten – Vertreterin des Bezirksamtes im Vorstand des Vereins Werkstatt der Kulturen e.V. – Mitglied im Europateam des Bezirksamtes Neukölln – Landesarbeitsgemeinschaft bezirklicher Integrations- und Migrationsbeauftragter – Integrations- und Migrationsbeauftragter des Senates von Berlin
GESCHÄFTSORDNUNG des Beirates für Migrationangelegenheiten im Bezirk Neukölln von Berlin
- 1 Grundsätzliches
(1) Der Beirat vertritt die Interessen aller im Bezirk Neukölln wohnenden Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen. Er trägt zur politischen und sozialen Integration der Migrantinnen und Migranten und zum freundschaftlichen Zusammenleben
von deutscher und nichtdeutscher Bevölkerung bei.
(2) Der Beirat fördert die Beteiligung aller Neuköllnerinnen und Neuköllner nichtdeutscher Herkunft an der kommunalen und politischen Arbeit.
(3) Migrationpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Bei allen Angelegenheiten von erheblicher grundsätzlicher Bedeutung ist die/der Vorsitzende des Migrationsbeirates zu informieren und Gelegenheit zu Stellungnahmen einzuräumen.
- 2 Aufgaben
(1) Der Beirat berät das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten der in Neukölln wohnenden Migrantinnen und Migranten.
(2) Der Beirat hat das Recht Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen in Migrantenangelegenheiten schriftlich über die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister an das Bezirksamt bzw. über die BVV-Vorsteherin/den BVVVorsteher
an die Bezirksverordnetenversammlung heranzutragen.
- 3 Zusammensetzung
(1) Die Mitglieder des Beirates sind aus dem Bereich der Migrationarbeit im Bezirk Neukölln zu benennen. Der Beirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
a) der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister
b) der/dem Migrationbeauftragten des Bezirksamtes Neukölln
c) je einer Vertreterin/einem Vertreter
- der Arbeiterwohlfahrt
- der Caritas
- des Arbeitsamtes Neukölln
- des Deutschen Roten Kreuzes
- des Diakonischen Werkes
- des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- des Humanistischen Verbandes
- der Polizei
d) 12 Mitgliedern nichtdeutscher Herkunft aus im Bezirk ansässigen Projekten, Vereinen und Initiativen der Migrantenarbeit. Nur eines dieser Mitglieder kann Aussiedler sein.
e) je einer Vertreterin/einem Vertreter der in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenden Fraktionen.
(2) Die Beiratsmitglieder sollen sich möglichst paritätisch aus Männern und Frauen zusammen setzen.
(3) Die Mitglieder zu c) und d) sowie deren Vertreter/Vertreterinnen werden von Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
- 4 Vorsitz
(1) Vorsitzende/Vorsitzender des Beirats ist die/der Migrationsbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln.
(2) Aus der Mitte der Mitglieder werden in der konstituierenden Sitzung des Beirats zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
(3) Die/der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Migrationsbeirates
(4) Die/der Vorsitzende kann für den Beirat an die Öffentlichkeit treten. Öffentliche Verlautbarungen des Beirates sind dem Bezirksamt vorab zur Kenntnis zu geben.
- 5 Arbeitsweise
(1) Der Beirat tritt in der Regel monatlich zusammen.
(2) Der Beirat ist darüber hinaus einzuberufen, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte dies verlangt.
(3) Die/der Vorsitzende des Beirats lädt die Mitglieder des Beirates schriftlich unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung sowie der Tagesordnung ein. Die Einladung soll mindestens eine Woche vor dem Sitzungsbeginn versandt werden.
(4) Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Ansprüche Einzelner dem entgegenstehen. Über die Nichtöffentlichkeit der Sitzung oder einzelner Sitzungsteile entscheiden die Mitglieder mit einfacher Mehrheit.
(5) Über die Sitzungen des Beirats ist ein Ergebnisprotokoll einschließlich Anwesenheitsliste zu führen. Die Protokollführung ist durch die Mitglieder des Beirats selbst zu regeln. Die/der Vorsitzende stellt sicher, dass jedes Mitglied des Beirats eine Ausfertigung des Protokolls erhält.
(6) Zu den Sitzungen können durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Verwaltung, sonstige Sachverständige und Betroffene zu denBeratungen hinzugezogen werden.
(7) Rederecht bei den Beiratssitzungen haben die Mitglieder bzw. im Verhinderungsfall deren Vertreterinnen/Vertreter, sowie die in Absatz 6 genannten Personen.
- 6 Beschlussfähigkeit
(1) Stimmrecht in den Beiratssitzungen haben die Mitglieder bzw. im Verhinderungsfall deren Vertreterinnen/Vertreter.
(2) Der Beirat ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder bei der Sitzung anwesend sind.
(3) Beschlüsse des Beirats bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
- 7 Amtszeit
(1) Die Amtszeit des Beirates richtet sich nach der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln. Der Beirat bleibt nach Beendigung einer Wahlperiode bis zur Neubesetzung in der darauffolgenden Wahlperiode im Amt.
(2) Mitglieder des Beirates scheiden aus, wenn sie nicht mehr Mitglied der entsendenden Institution sind, von der Institution abberufen werden oder auf eigenen Wunsch nicht mehr an der Beiratsarbeit teilnehmen wollen.
(3) Der Beirat ist berechtigt, einzelne Mitglieder wegen andauernder Untätigkeit oder bei Störung des Vertrauensverhältnisses von der Arbeit auszuschließen. Für den Ausschluss ist die 2/3 Mehrheit aller Beiratsmitglieder erforderlich. Die Bezirksverordnetenversammmung ist mit der Bitte um Abberufung zu unterrichten.
- 8 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung in Kraft.
(2) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung.